Fremdenrecht in Österreich: Die

wichtigsten Änderungen 2026

Stand: 23. Oktober 2026 · Shahbaz Jalali, Übersetzungsbüro & Behördenberatung

2026 bringt die größte Reform des Fremden- und Asylrechts seit rund 20 Jahren. Dieser Beitrag

fasst zusammen, was sich geändert hat und worauf Betroffene jetzt achten müssen.

1. Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) –

seit 12. Juni 2026

Mit dem AMPAG (BGBl. I Nr. 39/2026) wurde das österreichische Recht an den EU-Asyl- und

Migrationspakt angepasst. Die wichtigsten Punkte:

Neue Begriffe: „Antragsteller“ statt „Asylwerber“, „Flüchtlingseigenschaft“ statt „Status

des Asylberechtigten“, „Status subsidiären Schutzes“ statt „Status des subsidiär

Schutzberechtigten“.

Screening an der Außengrenze: Identitätsfeststellung, biometrische Daten,

Sicherheitskontrolle sowie vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung.

Zulassungsverfahren entfällt. Stattdessen gibt es u. a. Zuständigkeitsprüfungs-,

Zulässigkeits-, beschleunigte, Grenz- und Folgeantragsverfahren.

Beschleunigtes Verfahren ist u. a. bei Antragstellern aus Staaten mit einer

Anerkennungsquote von höchstens 20 % verpflichtend: Entscheidung innerhalb von drei

statt sechs Monaten, Rechtsmittelfrist zehn Tage statt vier Wochen.

Haft: Erweiterte Möglichkeiten, z. B. zur Identitätsfeststellung bei fehlender Mitwirkung

oder im Grenzverfahren. Voraussetzung sind Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit;

gelindere Mittel haben Vorrang.

Rechtsauskunft statt Rechtsberatung: Im Verfahren vor dem BFA gibt es keine

individuelle Rechtsberatung mehr, sondern eine Rechtsauskunft (Gruppentermine,

durchgeführt von der BBU GmbH). Im Beschwerdeverfahren vor dem

Bundesverwaltungsgericht bleibt kostenlose Rechtsberatung und -vertretung auf Antrag

bestehen.

Neuer Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK für Personen, die die

Voraussetzungen für subsidiären Schutz nicht erfüllen, aber nicht abgeschoben werden

dürfen und bei denen das Hindernis nicht nur vorübergehend besteht.

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Vulnerabilität: Besondere Bedürfnisse sind in allen Verfahrensphasen zu

berücksichtigen; in der Grundversorgung soll die Beurteilung grundsätzlich innerhalb von

30 Tagen erfolgen.

Volksanwaltschaft überwacht die Grundrechte bei den Grenzverfahren (Flughafen

Schwechat).

2. Familiennachzug: Quotensystem statt Asylrecht

Mit der Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG, BGBl. I Nr. 81/2026) wird

der Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht

verlegt und über ein Quotensystem geregelt (neuer § 46a NAG; zuständig ist das BFA,

Beschwerden gehen an das Bundesverwaltungsgericht).

Der bisherige Familiennachzug nach § 35 AsylG fällt mit dem 12. Juni 2026 weg.

Die Notverordnung zum Stopp des Familiennachzugs ist Anfang Juli 2026 formal

ausgelaufen.

Anhängige Verfahren sind bis zum Inkrafttreten der Quotenregelung ausgesetzt.

Die Quote muss in der Niederlassungsverordnung gemeinsam mit den Ländern festgelegt

werden. Laut ORF (Stand 2. Juli 2026) hatten die Verhandlungen damals noch nicht

begonnen; Länder wie Niederösterreich, Salzburg und Steiermark verlangten eine

Nullquote.

Rechtsexperten halten die Quote für unvereinbar mit der EU-

Familienzusammenführungsrichtlinie; eine Beschwerde bei der EU-Kommission wurde

angekündigt.

Praxis-Hinweis: Ob und in welcher Höhe die Quote aktuell tatsächlich in Kraft ist, sollte

vor jeder Antragstellung bei der zuständigen Behörde bzw. in einer Beratung geklärt

werden. Bestehende Anträge nicht zurückziehen.

3. Rot-Weiß-Rot-Karte und Arbeitsmigration

Hochqualifizierte mit „Jobseeker-Visum“ dürfen das Verfahren über eine Rot-Weiß-Rot-

Karte im Inland abwarten.

Die NAG-Novelle setzt EU-Vorgaben zu kombinierten Aufenthalts- und

Arbeitserlaubnissen um.

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Die geänderten Fassungen von NAG § 41 und AuslBG § 20d sind laut

Rechtsinformationssystem ab 7. August 2026 in Kraft.

4. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Mit dem „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ (ObUM-G) wird der Kinder- und

Jugendhilfeträger künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut, binnen 15 Tagen und ohne

vorheriges Pflegschaftsverfahren. Bei Zweifeln an der Minderjährigkeit kann das Alter gerichtlich

festgestellt werden; bis zur Entscheidung gilt grundsätzlich Minderjährigkeit.

5. Abschiebung straffälliger Fremder direkt aus der Haft

Der Nationalrat hat am 14. Oktober 2026 eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen.

Ausländische Straftäter können demnach ab 1. November 2026 nach Verbüßung der

Mindesthaft auch gegen ihren Willen direkt aus der Justizanstalt abgeschoben werden.

Ausgenommen sind Verurteilungen wegen Sexualdelikten, schwerer Gewaltdelikte oder

terroristischer Straftaten. Zusätzlich kann der Haftantritt bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren

aufgeschoben werden, um eine begonnene Berufsausbildung abzuschließen.

6. Staatsbürgerschaft

Im Zuge des AMPAG wurden auch Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes angepasst (u.

a. §§ 10 und 11a StbG, Stand 12.06.2026). Eine größere Reform (strengere Deutsch- und

Werteanforderungen, geringere finanzielle Hürden) wurde von der Regierung angekündigt; ein

beschlossenes Reformgesetz konnte bei der Recherche bisher nicht gefunden werden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Fristen genau beachten – besonders die verkürzte Rechtsmittelfrist von zehn Tagen im

beschleunigten Verfahren.

Bescheide und Ladungen immer vollständig lesen und übersetzen lassen.

Mitwirkungspflichten ernst nehmen: Fehlende Mitwirkung kann jetzt auch Haft zur Folge

haben.

Vor Anträgen auf Familiennachzug den aktuellen Stand der Quotenregelung klären.

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

Bundesministerium für Inneres, „Fremdenrecht – Größte Reform seit 20 Jahren“, Öffentliche

Sicherheit 9–10/2026: bmi.gv.at/magazin/2026

_

09_

10/31-fremdenrecht.html

Parlamentskorrespondenz Nr. 511 vom 03.06.2026: parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr

_

2026/pk0511

ORF.at, „Familiennachzug: Betroffene im rechtlichen Vakuum“, 02.07.2026: orf.at/stories/3434722

Rechtsinformationssystem des Bundes (BGBl. I Nr. 39/2026 und Nr. 81/2026): ris.bka.gv.at

MeinBezirk.at, „Österreich schiebt ausländische Straftäter gegen ihren Willen ab“

, 14.10.2026

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