wichtigsten Änderungen 2026
Stand: 23. Oktober 2026 · Shahbaz Jalali, Übersetzungsbüro & Behördenberatung
2026 bringt die größte Reform des Fremden- und Asylrechts seit rund 20 Jahren. Dieser Beitrag
fasst zusammen, was sich geändert hat und worauf Betroffene jetzt achten müssen.
1. Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) –
seit 12. Juni 2026
Mit dem AMPAG (BGBl. I Nr. 39/2026) wurde das österreichische Recht an den EU-Asyl- und
Migrationspakt angepasst. Die wichtigsten Punkte:
Neue Begriffe: „Antragsteller“ statt „Asylwerber“, „Flüchtlingseigenschaft“ statt „Status
des Asylberechtigten“, „Status subsidiären Schutzes“ statt „Status des subsidiär
Schutzberechtigten“.
Screening an der Außengrenze: Identitätsfeststellung, biometrische Daten,
Sicherheitskontrolle sowie vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung.
Zulassungsverfahren entfällt. Stattdessen gibt es u. a. Zuständigkeitsprüfungs-,
Zulässigkeits-, beschleunigte, Grenz- und Folgeantragsverfahren.
Beschleunigtes Verfahren ist u. a. bei Antragstellern aus Staaten mit einer
Anerkennungsquote von höchstens 20 % verpflichtend: Entscheidung innerhalb von drei
statt sechs Monaten, Rechtsmittelfrist zehn Tage statt vier Wochen.
Haft: Erweiterte Möglichkeiten, z. B. zur Identitätsfeststellung bei fehlender Mitwirkung
oder im Grenzverfahren. Voraussetzung sind Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit;
gelindere Mittel haben Vorrang.
Rechtsauskunft statt Rechtsberatung: Im Verfahren vor dem BFA gibt es keine
individuelle Rechtsberatung mehr, sondern eine Rechtsauskunft (Gruppentermine,
durchgeführt von der BBU GmbH). Im Beschwerdeverfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht bleibt kostenlose Rechtsberatung und -vertretung auf Antrag
bestehen.
Neuer Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK für Personen, die die
Voraussetzungen für subsidiären Schutz nicht erfüllen, aber nicht abgeschoben werden
dürfen und bei denen das Hindernis nicht nur vorübergehend besteht.
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1.html 1/4_24.10.26, 13:17 Fremdenrecht in Österreich: Die wichtigsten Änderungen 2026
Vulnerabilität: Besondere Bedürfnisse sind in allen Verfahrensphasen zu
berücksichtigen; in der Grundversorgung soll die Beurteilung grundsätzlich innerhalb von
30 Tagen erfolgen.
Volksanwaltschaft überwacht die Grundrechte bei den Grenzverfahren (Flughafen
Schwechat).
2. Familiennachzug: Quotensystem statt Asylrecht
Mit der Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG, BGBl. I Nr. 81/2026) wird
der Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht
verlegt und über ein Quotensystem geregelt (neuer § 46a NAG; zuständig ist das BFA,
Beschwerden gehen an das Bundesverwaltungsgericht).
Der bisherige Familiennachzug nach § 35 AsylG fällt mit dem 12. Juni 2026 weg.
Die Notverordnung zum Stopp des Familiennachzugs ist Anfang Juli 2026 formal
ausgelaufen.
Anhängige Verfahren sind bis zum Inkrafttreten der Quotenregelung ausgesetzt.
Die Quote muss in der Niederlassungsverordnung gemeinsam mit den Ländern festgelegt
werden. Laut ORF (Stand 2. Juli 2026) hatten die Verhandlungen damals noch nicht
begonnen; Länder wie Niederösterreich, Salzburg und Steiermark verlangten eine
Nullquote.
Rechtsexperten halten die Quote für unvereinbar mit der EU-
Familienzusammenführungsrichtlinie; eine Beschwerde bei der EU-Kommission wurde
angekündigt.
Praxis-Hinweis: Ob und in welcher Höhe die Quote aktuell tatsächlich in Kraft ist, sollte
vor jeder Antragstellung bei der zuständigen Behörde bzw. in einer Beratung geklärt
werden. Bestehende Anträge nicht zurückziehen.
3. Rot-Weiß-Rot-Karte und Arbeitsmigration
Hochqualifizierte mit „Jobseeker-Visum“ dürfen das Verfahren über eine Rot-Weiß-Rot-
Karte im Inland abwarten.
Die NAG-Novelle setzt EU-Vorgaben zu kombinierten Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnissen um.
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1.html 2/4_24.10.26, 13:17 Fremdenrecht in Österreich: Die wichtigsten Änderungen 2026
Die geänderten Fassungen von NAG § 41 und AuslBG § 20d sind laut
Rechtsinformationssystem ab 7. August 2026 in Kraft.
4. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Mit dem „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ (ObUM-G) wird der Kinder- und
Jugendhilfeträger künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut, binnen 15 Tagen und ohne
vorheriges Pflegschaftsverfahren. Bei Zweifeln an der Minderjährigkeit kann das Alter gerichtlich
festgestellt werden; bis zur Entscheidung gilt grundsätzlich Minderjährigkeit.
5. Abschiebung straffälliger Fremder direkt aus der Haft
Der Nationalrat hat am 14. Oktober 2026 eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen.
Ausländische Straftäter können demnach ab 1. November 2026 nach Verbüßung der
Mindesthaft auch gegen ihren Willen direkt aus der Justizanstalt abgeschoben werden.
Ausgenommen sind Verurteilungen wegen Sexualdelikten, schwerer Gewaltdelikte oder
terroristischer Straftaten. Zusätzlich kann der Haftantritt bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren
aufgeschoben werden, um eine begonnene Berufsausbildung abzuschließen.
6. Staatsbürgerschaft
Im Zuge des AMPAG wurden auch Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes angepasst (u.
a. §§ 10 und 11a StbG, Stand 12.06.2026). Eine größere Reform (strengere Deutsch- und
Werteanforderungen, geringere finanzielle Hürden) wurde von der Regierung angekündigt; ein
beschlossenes Reformgesetz konnte bei der Recherche bisher nicht gefunden werden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Fristen genau beachten – besonders die verkürzte Rechtsmittelfrist von zehn Tagen im
beschleunigten Verfahren.
Bescheide und Ladungen immer vollständig lesen und übersetzen lassen.
Mitwirkungspflichten ernst nehmen: Fehlende Mitwirkung kann jetzt auch Haft zur Folge
haben.
Vor Anträgen auf Familiennachzug den aktuellen Stand der Quotenregelung klären.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
Bundesministerium für Inneres, „Fremdenrecht – Größte Reform seit 20 Jahren“, Öffentliche
Sicherheit 9–10/2026: bmi.gv.at/magazin/2026
_
09_
10/31-fremdenrecht.html
Parlamentskorrespondenz Nr. 511 vom 03.06.2026: parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr
_
2026/pk0511
ORF.at, „Familiennachzug: Betroffene im rechtlichen Vakuum“, 02.07.2026: orf.at/stories/3434722
Rechtsinformationssystem des Bundes (BGBl. I Nr. 39/2026 und Nr. 81/2026): ris.bka.gv.at
MeinBezirk.at, „Österreich schiebt ausländische Straftäter gegen ihren Willen ab“
, 14.10.2026
behoerdenkompass.at