فارسی ↔ Deutsch · Juristische Terminologie

Persisches Rechtslexikon

Erweiterte Kernfassung mit 254 Begriffen aus neun Rechtsgebieten. Die Übersetzungen sind Arbeitsfassungen und müssen im konkreten Dokument sowie in der jeweiligen Rechtsordnung geprüft werden.

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Hinweise zur Verwendung

Die persischen Bezeichnungen sind beschreibende Übersetzungsvorschläge. Begriffe aus dem iranischen und österreichischen Recht sind nicht automatisch rechtlich gleichwertig. Besonders bei amtlichen Urkunden und beglaubigten Übersetzungen sind Kontext, Behörde und Rechtsordnung maßgeblich.

Die verlinkten österreichischen Rechtsquellen belegen die deutsche Terminologie des jeweiligen Rechtsgebiets; sie bestätigen keine persische Übersetzung. Der Eintrag „دیوان عدالت اداری“ bezeichnet eine iranische Institution.

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